Die Verfasste Studierendenschaft (VS)

Alle Studierenden einer Hochschule bilden die gesetzlich verfasste Studierendenschaft (VS), welche uns Studierenden ermöglicht uns selbst zu organisieren und zu  verwalten. Wie wir das machen legen wir dabei selbst in unserer Satzung fest (Satzungshoheit).

Damit wir bestmöglich die Interessen unserer Studierenden vertreten und u.a. Info-Broschüren anfertigen können, erheben wir einen Semesterbeitrag, welcher gemeinsam mit der Verwaltungsgebühr der Hochschule und dem  Beitrag zum Studierendenwerk zu überweisen ist. Wie wir mit unseren Geldern umgehen, legen wir selbst in der Finanzordnung fest (Finanzhoheit).

Unsere Studierendenschaft ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts und sie wird nach innen und außen durch den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) vertreten. Dieser kann Verhandlungen aufnehmen und Verträge schließen (Rechtsfähigkeit). Der AStA nimmt das hochschulpolitisches Mandat wahr und kommuniziert entsprechend stellvertretend für die Studierendenschaft mit der Hochschule, Politik und den Medien.

Aufgaben der Studierendenschaft nach §65 LHG

(2) Die Studierendenschaft verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbst. Sie hat unbeschadet der Zuständigkeit der Hochschule und des Studierendenwerks die folgenden Aufgaben:

  1. die Wahrnehmung der hochschulpolitischen, fachlichen und fachübergreifenden sowie der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der Studierenden,
  2. die Mitwirkung an den Aufgaben der Hochschulen nach den §§ 2 bis 7, - Seite 76 von 88 -
  3. die Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden,
  4. die Förderung der Chancengleichheit und den Abbau von Benachteiligungen innerhalb der Studierendenschaft,
  5. die Förderung der Integration ausländischer Studierender, die einen Studienabschluss in Baden-Württemberg anstreben,
  6. die Förderung der sportlichen Aktivitäten der Studierenden,
  7. die Pflege der überregionalen und internationalen Studierendenbeziehungen.

Studiengebühren

Im Wintersemester 2021/22 beträgt der Semesterbeitrag 192,80 €

Der Gesamtbetrag: 192,80 € setzt sich zusammen aus:

- Studierendenwerksbeitrag: 110,30 €
- Verwaltungskostenbeitrag: 70,00 €
- Studierendenschaftsbeitrag: 12,50 €

Überweisungsvordrucke erhalten Sie im Service Center Studierende (Hochhaus, 1.OG).

Wichtig:
IBAN: DE02600501017495530102
BIC:   SOLADEST600
Referenznummer: 8271990007283Matrikel-Nr. und Name angeben

Weitere Informationen zu den Gebühren finden Sie Hier

 

Studiengebühren für Internationale Studierende

Seit dem Wintersemester 2017/18 erheben die Hochschulen für das Land Baden-Württemberg Studiengebühren von internationalen Studierenden in Höhe von 1500 EUR je Semester (zuzüglich Semesterbeitrag).

Weitere Informationen finden Sie Hier

 

 

Organe unserer Studierendenschaft

Der AStA ist die Interessenvertretung der Studierendenschaft der Hochschule Mannheim. Als ausführendes Organ der studentischen Selbstverwaltung nimmt der Allgemeine Studierendenausschuss vielerlei Aufgaben und Funktionen wahr. Zur Erfüllung dieser Aufgaben wurden Referate mit bestimmten Aufgabenschwerpunkten gebildet.

Die ehrenamtlich tätigen Vertreter des AStA werden durch das Studierendenrat (StuRa) für eine Amtszeit von einem Jahr gewählt. Der AStA setzt sich derzeit aus neun gewählten Vertretern zusammen. Darunter fallen der zweiköpfige Vorstand und die sechs Referatsleiter/innen. Neben den gewählten Vorständen und Referatsleitern engagieren sich weitere Studierende ehrenamtlich in den sechs AStA-Referaten bzw innerhalb unterteilter Arbeitsgruppen.

Nur dank eines starken AStA-Teams und den flachen unternehmensähnlichen Strukturen, ist es dem Allgemeinen Studierendenausschuss möglich, den Studierenden ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm, wie Workshops, Veranstaltungen, Events, Feste, Reisen, Sportliche Veranstaltungen u.V.m., anzubieten. 

Der Studierendenrat (StuRa) ist das legislative Organ der Verfassten Studierendenschaft (VS). Die von den Studierenden gewählten Vertreter*innen der Fachschaften enstenden ihre Ratsmitglieder, welche über alle zentralen Anliegen der VS beschließen. Dazu gehören insbesondere die Wahl des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) und der Haushaltsplan der VS. Der StuRa ist somit die Herzkammer der studentischen Selbstverwaltung.


Die Sitzungen werden einberufen und geleitet vom StuRa-Präsidium. Das Präsidium besteht aus drei Personen und wird aus der Mitte des StuRas gewählt.

Zunächst sind mit Fachschaft alle Studierenden einer Fakultät gemeint. D.h. DU gehörst automatisch zur Fachschaft deiner Fakultät dazu. Im gewöhnlichen Sprachgebrauch wird mit "Fachschaft" aber nur derjenige Teil der Studierenden bezeichnet, der sich aktiv für die Interessen der Studenten an seiner Fakultät einsetzt. Das Engagement als Fachschaftsvertreter/in umfasst viele verschiedene Bereiche. Typische Aufgaben sind: Klausurverwaltung, das Mitreden und Mitgestalten bei der Einführung neuer Verordnungen. Weitergabe von Informationen, z.B. über Praktikumsplätze. Helfen bei Problemen und Durchführung verschiedener Projekte, wie Auslandsbeziehungen oder Einsatz der Studiengebühren. Mitarbeiten sollte jede/r, die/der sich dazu berufen fühlt.

Was bringt Euch die Mitarbeit in der Fachschaft? Bedeutet das nicht neben dem Studium noch viel zusätzliche Arbeit?
Unsere Erfahrung zeigt: Bisher hat kein Mitglied die Fachschaftsarbeit als zu stressig geschweige denn als sinnlos empfunden. Im Gegenteil, sie verhilft uns zu mehr Durchblick und zu Gestaltungsmöglichkeiten der eigenen Studienbedingungen. Durch die Arbeit erfährt man, was hinter den Kulissen des Studiums abläuft und erlebt die Professoren auch mal von einer anderen Seite als in den Vorlesungen oder Sprechstunden. Für jeden von uns wurde das Studium immer transparenter und die anfängliche Verwirrung nahm ab, je länger wir in der Fachschaft mitarbeiteten.

Wenn auch DU mitmachen möchtest oder Dir einfach was auf dem Herzen liegt, sprich einfach ein Mitglied der Fachschaft an. Kennen lernen wirst du diese zunächst an der Einführungsveranstaltung.

Es gibt immer etwas zu tun, wozu DU herzlich eingeladen bist.

Organe der Hochschule mit stud. Mitglieder

Senat

Was macht der Senat?

Der Senat befasst sich Grundsatzfragen von Struktur, Entwicklungs- und Bauplanung, Haushalt, Forschung, Lehre und Studium sowie des Lehr- und Studienbetriebs, wissenschaftlichem Nachwuchs, Informationsmanagement sowie Qualitätssicherung.


Der Senat beschließt die Allgemeinen Prüfungsbestimmungen, die Promotions- und Habilitationsordnung, die Zusammensetzung von Senatsausschüssen und Fachbereichsräten, die Zusammensetzung und den Vorsitz von Senatskommissionen, die Liste der Senatsbeauftragten in Berufungsverfahren im Einvernehmen mit dem Präsidium und das Beratungsangebot für Studierende.

Er muss der Satzung des Teilzeitstudiums, den Zugang, die Zulassung und die Durchführung von Studium, Prüfungen, Promotionen und Habitilationen betreffenden Regelungen, Benutzungsordnungen, Gebührenordnungen und Geschäftsordungen der Einrichtungen der Universität, der Ernennung von Ehrensenator*innen sowie Ehrenpromotionen zustimmen.

Der Senat nimmt Stellung zu den Zielvereinbarungen, dem Qualitätsmangement, den Struktur- und Entwicklungsplänen der Budgetplanung, dem Stellenentwicklungsplan, der Investitionsplanung und der Verteilung der Haushaltsmittel, den Vorschlägen der Fachbereiche für Berufungen, Honorarprofessuren, außerplanmäßigen Professuren, dem Frauenförderplan, der Einrichtung und Aufhebung von Fachbereichen und Studienbereichen sowie der Einführung und Einstellung von Studiengängen, der Gründung von Gesellschaften und den Regelungen zur Korruptionsvermeidung.

Er benennt die vom Präsidium vorgeschlagenen Mitglieder des Hochschulrates.

Dem Senat gehören je Studienbereich ein Studierender an (aktuell 5).

 

Die Aufgaben des Senats sind im Landeshochschulgesetz (LHG) verankert:

§ 19 Senat

(1) Der Senat entscheidet in Angelegenheiten von Forschung, Kunstausübung, künstlerischen Entwicklungsvorhaben, Lehre, Studium, dualer Ausbildung und Weiterbildung, soweit diese nicht durch Gesetz einem anderen zentralen Organ, den Fakultäten oder Studienakademien zugewiesen sind. Der Senat ist insbesondere zuständig für die

  1. Wahl der hauptamtlichen Rektoratsmitglieder gemeinsam mit dem Hochschulrat nach Maßgabe von § 18 Absätze 1 bis 3 und die Mitwirkung nach § 18 Absatz 5,
  2. Wahl der nebenamtlichen Rektoratsmitglieder nach Maßgabe von § 18 Absatz 6,
  3. Zustimmung zu Struktur- und Entwicklungsplänen,
  4. Stellungnahme zu Entwürfen des Haushaltsvoranschlags oder zum Wirtschaftsplan,
  5. Stellungnahme zum Abschluss von Hochschulverträgen und Zielvereinbarungen,
  6. Stellungnahme zur Funktionsbeschreibung von Stellen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer; die Stellungnahme entfällt bei Übereinstimmung mit dem beschlossenen Struktur- und Entwicklungsplan,
  7. Beschlussfassung im Zusammenhang mit der Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen, Hochschuleinrichtungen, Fachgruppen sowie gemeinsamen Einrichtungen und Kommissionen im Sinne von § 15 Absatz 6,
  8. Beschlussfassung im Zusammenhang mit der Festsetzung von Zulassungszahlen,
  9. Beschlussfassung auf Grund der Vorschläge der Fakultäten oder der Studienakademien auf der Grundlage der Empfehlungen der Fachkommissionen über die Satzungen für Hochschulprüfungen oder Stellungnahme zu Prüfungsverordnungen, durch die ein Hochschulstudium abgeschlossen wird, an der DHBW ferner die Regelungen über die Studieninhalte und die Ausbildungsrichtlinien sowie über Eignungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren von Ausbildungsstätten,
  10. Beschlussfassung über Satzungen, insbesondere für die Verwaltung und Benutzung der Hochschuleinrichtungen einschließlich Gebühren und Entgelte, für die Wahlen sowie über die Aufnahmeprüfung, Studienjahreinteilung, Zugang, Zulassung, Immatrikulation, Beurlaubung und Exmatrikulation von Studierenden,
  11. Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung in Fragen der Kunstausübung, künstlerischer Entwicklungsvorhaben, der Forschung und der Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses sowie des Technologietransfers,
  12. Beschlussfassung über die Grundordnung und ihre Änderungen,
  13. Erörterung des Jahresberichts der Rektorin oder des Rektors in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Hochschulrat,
  14. Erörterung des Jahresberichts der Gleichstellungsbeauftragten,
  15. Erörterung des Zwischenberichts zum Gleichstellungsplan.


... Konkret heißt das, es wird z.B. über alle Prüfungsordnungen, Berufungen, und Pläne der Universität entschieden.

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Wie setzt sich der Senat zusammen?

Im Senat sitzen die Dekan*innen, gewählte professorale Mitglieder, je Vertreter*innen der Statusgruppen Mitarbeiter*innen in Administration und Technik, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Studierende. Außerdem sind die Mitglieder des Rektorats stimmberechtigt. Beratend wohnen den Sitzungen der Rechtsberater des Rektors und die Gleichstellungsbeauftragte bei.

Dem Senat gehören je Studienbereich ein Studierender an (aktuell 5)

Was kannst du Wählen?

Du kannst die studentischen Senator*innen bei dieser Hochschulwahl wählen.
Deshalb habt ihr auch fünf Stimmen zur Verfügung.

Fakultätsrat - FR

Die Fakultätsräte sind zuständig in allen für die Lehre und angewandte Forschung betreffenden Angelegenheiten der Fachbereiche, für die nicht die Dekane/Prodekane oder die Leitung der den Fachbereichen zugeordneten Hochschuleinrichtungen zuständig sind.

Jedem Fakultätsrat gehören mindestens 3 Studierende an (aktuell je 6)

Der Fakultätsrat berät in allen Angelegenheiten der Fakultät von grundsätzlicher Bedeutung. Der Zustimmung des Fakultätsrats bedürfen:

  1. die Struktur- und Entwicklungspläne der Fakultät,
  2. die Bildung, Veränderung und Aufhebung von Einrichtungen der Fakultät,
  3. die Studien- und Prüfungsordnungen der Fakultät; die Zustimmung bedarf des Einvernehmens der zuständigen Studienkommission,
  4. die Berufungsvorschläge.

Studienkommissionen

vorläufige Beschreibung

Hauptaufgabe der Studienkommission ist die Erarbeitung von Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Studiums. Sie wird vom Fachbereichsrat bestellt.

Die Studienkommission ist eine Art Evaluation an die Studiengangsdekane und Themen der Diskussion könnten an den Fakultätsrat gereicht werden. Innerhalb des Fakultätsrates werden die Themen erneut diskutiert und ggf. zur Abstimmung gebracht. In einigen Fällen muss dieser Beschluss dann durch den Senat letztendlich abgesegnet werden.
Idealer weise nehmen an den Sitzungen folgende Amtsträger teil: Fachschaftsvertreter*innen, Semestersprecher (aus jedem Studiengang und Semester), Studiendekanate und ggf das Studierenden Service Center der Fakultät.

Weitere Gremien

Vertretung unserer VS im Studierendenwerk

Beschreibung folgt