Organisationssatzung
vom 29.10.2019
Finanzordnung
vom 16.12.2017
Beitragssatzung
vom 28.04.2021
Wahlsatzung
vom 21.07.2020
Vergabeordnung der Notlagehilfe
vom 25.02.2021
Bewirtungsrichtlinie
vom 08.12.2022
Verfasste Studierendenschaft
Nach § 65 des Landeshochschulgesetzes bilden alle Studierenden einer Hochschule die gesetzlich verfasste Studierendenschaft (VS), welche uns Studierenden ermöglicht uns selbst zu organisieren und zu verwalten. Wie wir das machen legen wir dabei selbst in unserer Satzung fest (Satzungshoheit).
Erklärung der Satzungen und Ordnungen
Die Organisationssatzung legt die Zusammensetzung der Organe der Studierendenschaft und deren Zuständigkeit, die Beschlussfassung und die Bekanntgabe der Beschlüsse sowie die Grundsätze für die Wahlen fest, die frei, gleich, allgemein und geheim sind. Sie regelt zudem die Aufgaben und das Zusammenspiel von Studierendenrat, Fachschaften, AStA, … und definiert Grundsätze und Vorgehensweisen.
Die Organisationssatzung wird vom Gesetzgeber in §65a im Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetzt - LHG) ermöglicht/gefordert.
Für die Erfüllung ihrer Aufgaben erhebt die Studierendenschaft nach Maßgabe einer Beitragsordnung angemessene Beiträge von den Studierenden. In der Beitragsordnung sind die Beitragspflicht, die Beitragshöhe und die Fälligkeit der Beiträge zu regeln; die Beitragsordnung wird als Satzung erlassen. Bei der Festsetzung der Beitragshöhe sind die sozialen Belange der Studierenden zu berücksichtigen. Die Beiträge werden von der Hochschule unentgeltlich eingezogen.
Die Studierendenschaft erlässt eine Finanzordnung, in der das Nähere über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes, die Haushalts-, Wirtschafts- und Kassenführung sowie die Rechnungslegung geregelt wird.
Die Studierendenschaft erlässt eine Wahlsatzung, in der insbesondere die Abstimmung, die Ermittlung des Wahlergebnisses, die Wahlprüfung sowie die weiteren Einzelheiten des Wahlverfahrens einschließlich Briefwahl geregelt werden. Die Wahlsatzung soll Regelungen treffen, welche schriftlichen Erklärungen in Wahlangelegenheiten durch einfach elektronische Übermittlung, durch mobile Medien oder in elektronischer Form abgegeben werden können.
Die Wahlsatzung gilt für die Wahl der Vertreter des Studierendenrates und der Fachschaftsvertretungen der Hochschule Mannheim.
Hochschule Mannheim
Aktuelle Satzungen und Ordnungen sind im Intranet der Hochschule Mannheim zu finden.
Studierendenwerk Mannheim
Aktuelle Satzungen und das Studierendenwerksgesetz sind auf der Homepage des Studierendenwerks zu finden.