Hochschulwahlen

Wo und wann wird gewählt?

Die Hochschulwahlen finden gegen Ende jedes Sommersemesters statt. Die Wahllokale, in denen ihr eure Stimme abgeben könnt, befinden sich im Erdgeschoss des Hochhauses. Darüber hinaus ist auch eine Briefwahl möglich, die ihr mit einem Formular beantragen könnt. Zur Wahl müsst ihr unbedingt euren Studierendenausweis mitbringen, um eure Stimme abgeben zu können.

Wer darf wählen?

Wählen darf jede_r ordentlich immatrikulierte Studierende an der Hochschule Mannheim. Einfache Merkregel die (fast) immer gilt. Wenn du einen Studierendenausweis der HS hast, dann darfst du auch wählen. Das gilt natürlich auch für Erasmus- und andere internationale Studierende.

Was wird gewählt?

Gewählt werden die Mitglieder des Senats und die studentischen Mitglieder des Fakultätsrates, sowie die Fachschaftsvertreter*innen.

Der Senat behandelt Angelegenheiten, die für die Hochschule von grundsätzlicher Bedeutung sind. Dazu gehören Stellungnahmen insbesondere zu Grundsatzfragen der Entwicklung der Hochschule, des Lehr- und Studienbetriebes und des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Der Fakultätsrat behandelt Angelegenheiten, die von grundsätzlicher Bedeutung für den Fachbereich sind und nicht in die Zuständigkeit des Dekanats fallen. Er ist das höchste Entscheidungsgremium des Fachbereichs. Unter anderem entscheidet er über Studienordnungen, Ausführungsbestimmungen zu Prüfungsordnungen, Einsetzung von Berufungskommissionen und über deren Berufungsvorschläge, Verwendung der dem Fachbereich zugewiesenen Mittel einschließlich der Personalmittel und die Einsetzung der Prüfungskommissionen.

Die Fachschaftsvertretungen vertreten deine Interessen in den Gremien der Studierendenschaft und gegenüber der Hochschule. Sie entsenden ua. Mitglieder in den Studierendenrat - das höchste Gremium der studentischen Selbstverwaltung und organisieren die Wahlen der Semestersprecher*innen, welche die studentische Vertretung in den Studienkommissionen sind.