FAQ

Qualitätssicherungsmittel (QSM) sind Finanzierungsmittel für Hochschulen, die den Hochschulen ermöglicht, langfristige und nachhaltige Strukturen zu schaffen und Planungssicherheit zu gewährleisten.

Alles fing damit an, dass 2012 die Studiengebühren in Baden-Württemberg abgeschafft wurden. Den Hochschulen fehlten dadurch finanzielle Mittel, weshalb das Land Ausgleichsmittel, die QSM zur Verfügung stellte. Bis Mitte 2015 wurden diese Gelder unter Mitwirkung der Studierenden in der QSM-Kommission verteilt. 2016 jedoch wurde der Großteil dieser Mittel in die Grundfinanzierung der Hochschule überführt. Um den Studierenden weiterhin ein Maß an Mitbestimmung zu geben, wurde beschlossen, dass die Verfasste Studierendenschaft ein Vorschlagsrecht für 11,764% der ehemaligen QSM (280€ pro Studierenden und Semester) bekommt.

Höhe der Mittel mit Vorschlagsrecht = ~340.000€ / Jahr
(2 Semester x 5200 Studierende x 280€/Stud. und Semester x 11,764%/100%)

Genauere Details können im Hochschulfinanzierungsvertrag bzw. im Begleitgesetz (HoFV-Begleitgesetz) und in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums über die Verwendung der QSM (VwV-QSM) entnommen werden.

Grundsätzlich können Maßnahmen zur Verbesserung von Studium und Lehre, lehr- und lehrnahe Maßnahmen sowie Maßnahmen, welche die allgemeinen Studienbedingungen fördern, gefördert werden. Hierunter fallen insbesondere folgende Punkte:

-    Diversität fördern
-    Chancengleichheit fördern
-    Internationale Studierende sowie weitere besondere Zielgruppen besser integrieren
-    Finanzierung von Tutorien, Lehrbeauftragten oder anderem wissenschaftlichen Personal
-    Seminare
-    Projektbezogene Maßnahmen
-    Übungsseminare
-    Lerncamps
-    Klausurenkurse
-    Seminare zum wissenschaftlichen Schreiben
-    Finanzierung fachspezifischer Studienprojekte
-    Verbesserung/Ausbau der Angebote von Serviceeinrichtungen der HS
-    Verbesserung/Ausbau der lehr- und lernbezogenen Infrastruktur
-    Lehr- und Lernmaterialien, wenn diese den Studierenden direkt zugutekommen
-    Exkursionen zur Vertiefung von Lehrinhalten
-    und vieles mehr ...

Weiteres findet man hier Verwaltungsvorschrift des Ministeriums über die Verwendung der QSM

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) sammelt die Vorschläge und dazugehörige Informationen und gibt diese strukturiert an den Studierendenrat (StuRa) - die Legislative unserer Studierendenschaft - weiter. Der StuRa stimmt dann über die eingereichten Vorschläge ab.

Über das QSM-Webformular am Ende der Seite.

Damit auch jeder das Formular korrekt ausfüllt, helfen folgende Hinweise.

Hinweise zum Ausfüllen des Formulars

Haltet die Beschreibungen möglichst kurz und knapp. Diese sind für die Finanzabteilung der Hochschule und die verausgabende Einrichtung gedacht. Hier muss nur deutlich werden, worum es geht. Also: Art der Maßnahme, ob es einen curricularen Bezug oder LP gibt, Thema und geplanter Titel der Veranstaltung. Bei Büchern genügt "Fachliteratur". Geht es euch um bestimmte Titel, stimmt dies direkt mit der verausgabenden Einrichtung ab, detaillierte Beschaffungslisten müssen hier nicht angeführt werden.

Gebt bitte stets die Stufe nach der VwV studentische QSM, die Ihr hier findet, an.

Schlagt ihr mehrere Maßnahmen oder eine Maßnahme mit verschiedenen Stufen vor, füllt das Formular bitte für jede Maßnahme bzw. bei einer Maßnahme mit mehreren Stufen für jede Stufe neu aus und reicht die Ausdrucke einzeln ein.


Stufe 1: Maßnahmen zur unmittelbaren Verbesserung von Studium und Lehre
Stufe 2: Lehr- und lernnahe Maßnahmen
Stufe 3: Mittelbare Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre sowie der allgemeinen Studienbedingungen

Genauere Beschreibung in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums über die Verwendung der QSM (VwV-QSM)

Schlagt ihr die Verwendung von Mitteln für eine Maßnahme vor, die ihr bereits im Vorjahr begünstigt habt, füllt bitte das Formular möglichst genauso aus, wie im Vorjahr und verändert allenfalls den Betrag. Für neue Maßnahmen reicht bitte einen gesonderten Vorschlag ein.

Stimmt euch bitte frühzeitig mit der Einrichtung ab, die die Mittel verausgabt, wer der*die Budgetverantwortliche ist. Diese Person muss hier richtig benannt sein.

Qualitätssicherungsmittel 2023 - Antrag

Bitte beachten:

 Das Antragsformular soll mit dem Anhang an finanzen.asta@hs-mannheim.de gesendet werden.