Historischer Rückblick
(vgl. netlexikon)
Schon im 19. Jahrhundert bildeten sich selbstverwaltete Burschenschaften und Studentenverbindungen, die eine studentische Selbstverwaltung zum Ziel hatten. Im Kaiserreich war eine VS zum ersten Mal im Gespräch gewesen, konnte aber wegen des 1. Weltkrieges nicht entstehen. Nach dem 1. Weltkrieg bildeten sich ferner im Zuge der Novemberrevolution 1918 neben Arbeiter- und Soldatenräten auch Studentenräte.
Schließlich wurden am 18. September 1920 die Studentenschaften rechtlich in einer preußischen Verordnung verankert. Sie hatten neben der Pflege von Kultur und Sport auch die Aufgabe der Selbstverwaltung und Selbsthilfe. Zu letzterem Zweck wurden von den damaligen ASten die Studentenwerke gegründet.
In den kommenden Jahren wurden die Hochschulen zunehmend von Burschenschaften geprägt und in der VS wurden nur nationalsozialistisch geprägte ASten aufgenommen. Es gab natürlich auch gegenläufige politische Bewegungen an den Hochschulen, wie z.B. Weiße Rose. 1933 wurden im Zuge der Gleichschaltung alle Organisationen wie Gewerkschaften und Parteien liquidiert. Da auch die VS eine eigenständige Organisation war, wurde sie aufgelöst und die ASten stattdessen direkt auf Volk, Staat und NSDAP eingeschworen.
Nach dem 2. Weltkrieg wurden an allen westdeutschen Hochschulen demokratisch organisierte Studentenschaften eingerichtet, 1949 wurde der „Verband deutscher Studentenschaften (VDS)“ gegründet. Der studentischen Jugend sollte die Möglichkeit gegeben werden, sich politisch zu betätigen, im Sinne der demokratischen Neuordnung der Hochschulen. In der Folgezeit entwickelten Studentenschaften eine rege politische Tätigkeit. Es gab Stellungnahmen zu verschiedenen Themen aus der Deutschland- oder Europapolitik und zur Situation in den osteuropäischen Ländern.
Dies wurde von Professoren nicht nur geduldet, sondern unterstützt. Erst als sich die Studentenschaften weiter politisierten und es z.B. Beschlüsse gegen den Vietnamkrieg und die Notstandsgesetze gab, geriet die VS zunehmend ins Zentrum der Kritik konservativer Professoren und Politiker. Zunächst wurde das Recht, politische Positionen zu vertreten, beschränkt. Den Studentenschaften wurde in den Gesetzen allenfalls ein „hochschulpolitisches Mandat“ in Abgrenzung zu einem sogenannten „allgemein-politischen Mandat“ eingeräumt. Studentenschaften und insbesondere einzelne AStA-Vorsitzende und Finanzreferenten wurden, wenn sie dieses „allgemeinpolitische Mandat“ wahrnahmen, rechtlich belangt. Vor allem, wenn die Studentenschaften Geld zur Vertretung dieses „allgemeinpolitischen Mandats“ aus-gab, wurden die Aufsichtsbehörden und nach Klagen Einzelner auch die Gerichte aktiv. AStA-Vorsitzende, Finanzreferenten und andere wurden zu Schadensersatzleistungen und Bußgeldern verurteilt.
In dieser Frage gingen die Prozesse bis vor das Bundesverwaltungsgericht, das hier entschied, dass den Studentenschaften dieses allgemeinpolitische Mandat nicht zustünde. Wenn sie es trotzdem wahrnehme, verstoße sie damit gegen den Artikel 2, Absatz 1 des Grundgesetzes.
In den 1960ern wurden die Studentenschaften zum Ausgangspunkt der 68er-Bewegung, die auch Reformen in der Hochschulpolitik forderte. So sollten die Studierenden im Rahmen einer Gruppenuniversität in den Gremien gleichberechtigt zu den anderen Gruppen (Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter) werden (Drittelparität). Diese wurde jedoch nach einer Klage von einigen Professoren (Marburger Kreis) 1973 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.
Unter dem Eindruck der Proteste der 1960er Jahre, die sich vor allem gegen konservative Kräfte richteten, wurden in Bayern und Baden-Württemberg die verfassten Studentenschaften abgeschafft, um „den linken Sumpf trocken [zu] legen“. An ihre Stelle traten organisatorisch in die Hochschulen eng eingebundene Studentenvertretungen.
Im §41 des Hochschulrahmengesetzes (HRG) von 1977 schließlich wurde die VS – anders als ursprünglich geplant – nur noch als Kann-Bestimmung aufgenommen. Dies änderte sich erst mit der Änderung des HRG am 08. August 2002, das den Bestand bzw. die Wiedereinführung von VS vorschreibt. Hiergegen ist jedoch eine Klage der betroffenen Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg am Bundesverfassungsgericht anhängig.
Mitte der 1990er Jahre wurde statt „Studentenschaft“ zunehmend der Ausdruck „Studierendenschaft“ ein-geführt.
Im Juni 2012 hat der Landtag von Baden-Württemberg die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft beschlossen. Die Verfasste Studierendenschaft bedeutet, dass es eine gesetzlich verankerte Studierendenvertretung gibt.
Mannheim: Im Januar 2013 fand die Urabstimmung zur Organisationssatzung der verfassten Studierendenschaft statt. Zum Ende des Sommersemesters 2013 wurden zum ersten Mal in der VS die Fachschaftsvertretung und der Studierendenrat gewählt.